Medical Immunology Campus Erlangen
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Fassung vom 10.11.2015 verabschiedet auf der 15. Mitgliederversammlung
§1 Name und Einrichtung
(a) Die durch diese Satzung errichtete Einrichtung ist ein interdisziplinäres Zentrum der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg, das den Namen „Medical Immunology Campus Erlangen“ trägt.
(b) Der „Medical Immunology Campus Erlangen“ ist ein auf Dauer angelegter, freiwilliger Zusammenschluss von Hochschullehrern mehrerer Fakultäten der FAU und unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen zum Zwecke der Durchführung und Förderung gemeinsamer Forschungs- und Lehrvorhaben im Bereich der Immunologie und Immunbiologie, auch in Zusammenarbeit mit außeruniversitären Partnern.
(c) Der „Medical Immunology Campus Erlangen“ ist ein Zusammenschluss außerhalb der durch den staatlichen Gliederungsbescheid bestimmten Organisationsstruktur (vgl. Art. 19 BayHSchG) und außerhalb der Einrichtung von Sonderforschungsbereichen, Graduiertenkollegs oder ähnlichen Einrichtungen.
§2 Ziele und Aufgaben
Aufgabe des „Medical Immunology Campus Erlangen“ ist die fächerübergreifende Förderung, Gestaltung und Organisation von Forschung, Lehre und Weiterbildung im Bereich Immunologie und Immunbiologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, insbesondere die Untersuchung der grundlegenden Mechanismen der Entwicklung, des Aufbaus, der Funktion sowie der Fehlsteuerungen des Immunsystems und die Translation der Ergebnisse in die klinische Anwendung.
Dazu gehören:
– Die Bündelung der wissenschaftlichen Ressourcen auf dem Gebiet der Immunologie am Standort Erlangen
– Die Vernetzung der Mitglieder für geplante wissenschaftliche Veröffentlichungen
– Die Organisation des akademischen Austauschs sowie der Außendarstellung der Forschungstätigkeiten seiner Mitglieder
– Die Abstimmung der interdisziplinären Lehre in den Studiengängen Humanmedizin und Molekulare Medizin der Medizinischen Fakultät und in den lebenswissenschaftlichen Studiengängen der Naturwissenschaftlichen Fakultät
– Der wissenschaftliche Austausch in Form eines wöchentlichen Immunologischen Kolloquiums mit nationalen und internationalen Sprechern zu einem breiten, interdisziplinären Themenspektrum
– Die Koordination der Beteiligung an nationalen und internationalen, kompetitiven Forschungsförderinitiativen (Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen, Forschergruppen etc.)
– Die inhaltliche Unterstützung des Betriebs und der Ausstattung zentraler Forschungseinheiten (Core-Units): Präklinisches Tierzentrum (Franz-Penzoldt-Zentrum), Preclinical Imaging Platform Erlangen (PIPE), Microarray / Next Generation Sequencing, Optical Imaging Center Erlangen (OICE), Cell-Sorting Einheit mit Immunmonitoring, GMP-Facility
§3 Organisation des „Medical Immunology Campus Erlangen“
(a) Organe des „Medical Immunology Campus Erlangen“ sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. das Koordinationsgremium bestehend aus gewählten Mitgliedern
3. der Vorstand bestehend aus dem Sprecher und den stellvertretenden Sprechern
(b) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten.
Der „Medical Immunology Campus Erlangen“ wird vom Vorstand geführt.
§4 Mitgliedschaft im „Medical Immunology Campus Erlangen“
(a) Mitglieder sind die Personen, die an der Gründungsversammlung des „Medical Immunology Campus Erlangen“ am 09.03.2009 als Gründungsmitglieder gemäß Gründungsprotokoll teilgenommen haben. Die Stimmberechtigung ergibt sich aus § 4.b
(b) Als weitere Mitglieder können in den „Medical Immunology Campus Erlangen“ aufgenommen werden
1. Hochschullehrer und Arbeitsgruppenleiter im Bereich Immunologie und Immunbiologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (stimmberechtigt)
2. Hochschulmitglieder der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg oder Vertreter anderer Universitäten, Einrichtungen oder Körperschaften sowie externe Kooperationspartner, die die Ziele und den Zweck des „Medical Immunology Campus Erlangen“ in geeigneter Weise fördern und unterstützen und im Sinne der Zweckbestimmung am „Medical Immunology Campus Erlangen“ mitarbeiten wollen. (nicht stimmberechtigt, beratend).
(c) Eine Mitgliedschaft kann über den Vorstand des „Medical Immunology Campus Erlangen“ beantragt werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Aufnahmeanträge.
(d) Die Beendigung der Mitgliedschaft ist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zulässig.
§5 Mitgliederversammlung des „Medical Immunology Campus Erlangen“
(a) Die am „Medical Immunology Campus Erlangen“ beteiligten, stimmberechtigten Hochschullehrer bilden die Mitgliederversammlung.
(b) Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle grundsätzlichen Angelegenheiten
des „Medical Immunology Campus Erlangen“. Sie befindet insbesondere über
1. die Aufnahme weiterer Mitglieder
2. die Wahl des Vorstandes
3. die Planung und Durchführung von Vorhaben zur Förderung der Zielsetzungen des „Medical Immunology Campus Erlangen“ gemäß §2 dieser Satzung
4. Änderungen der Satzung.
(c) Eine ordentliche Mitgliederversammlung tritt jederzeit auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder, mindestens jedoch einmal im Jahr zusammen.
(d) Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§6 Vorstand und Koordinationsgremium des „Medical Immunology Campus Erlangen“
(a) Der Vorstand umfasst einen Sprecher und zwei stellvertretende Sprecher. Das Koordinationsgremium beinhaltet den Vorstand sowie acht bis zehn weitere gewählte Mitglieder des „Medical Immunology Campus Erlangen“.
(b) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung aus ihren Reihen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt.
(c) Das Koordinationsgremium tritt auf Einladung des Sprechers zusammen. Es findet mindestens eine Sitzung pro Jahr statt.
(d) Das Koordinationsgremium nimmt folgende Aufgaben wahr:
1. Es leitet und koordiniert den „Medical Immunology Campus Erlangen“
2. Es präsentiert den „Medical Immunology Campus Erlangen“ nach außen und koordiniert die Öffentlichkeitsarbeit.
3. Es führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
(e) Der Sprecher oder im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter nimmt folgende Aufgaben wahr:
1. Er beruft Sitzungen des Koordinationsgremiums und der Mitgliederversammlung ein und leitet die Sitzungen.
2. Er führt die laufenden Geschäfte des „Medical Immunology Campus Erlangen“ und vertritt dieses gegenüber der Hochschulleitung und nach außen.
3. Er führt die Beschlüsse des Koordinationsgremiums aus.
§7 Sitzungsmodus
(a) Die Einladung zur Sitzung des Koordinationsgremiums oder der Mitgliederversammlung soll schriftlich durch den Sprecher unter der Angabe der Tagesordnung an alle jeweiligen Mitglieder mindestens 7 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen. Wird eine Fortsetzung einer laufenden Sitzung zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, so kann dies ohne gesonderte Einladung in der Sitzung beschlossen werden.
(b) Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung und des Koordinationsgremiums wird vom Sprecher vorbereitet. Ergänzungen können von den Mitgliedern der jeweiligen Organe bis zum Sitzungstermin bzw. bei Sitzungsbeginn vorgeschlagen werden.
(c) Von den Sitzungen der Mitgliederversammlung und des Koordinationsgremiums werden Ergebnisprotokolle verfasst, die allen Mitgliedern der Mitgliederversammlung innerhalb von 60 Tagen zugesandt werden.
§8 Wahlen und Abstimmungen
(a) Die Abstimmungen der Mitgliederversammlung erfolgen in der Regel offen. Auf Antrag sind die Abstimmungen geheim. Bei Abstimmungen ist Stimmenthaltung möglich. Stimmenthaltung gilt als nicht abgegebene Stimme. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
(b) Wahlen in der Mitgliederversammlung finden, sofern es keine Gegenkandidaten gibt,
in offener, sonst in geheimer Abstimmung statt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimme.
(c) Die Wiederwahl eines Vorstandsmitglieds und des Sprechers ist möglich.
(d) Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
§9 Satzungsänderungen
Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder
nötig.
§10 Auflösung
Der „Medical Immunology Campus Erlangen“ löst sich auf, wenn dies eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder beschließt.
§11 Inkrafttreten
Die vorliegende Satzung tritt am Tage ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.